Verein

Einladung zur Generalversammlung 2023

Die Turngemeinde 1910 e. V. Zellhausen lädt ihre Mitglieder herzlich zur diesjährigen Generalversammlung ein, die am Freitag, den 11.10.2024, um 19.00 Uhr (Einlass ab 18:40 Uhr) im Bürgerhaus Zellhausen (Rheinstraße 3, 63533 Mainhausen) stattfindet.

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Einladung zur Generalversammlung 2022

Die Turngemeinde 1910 e. V. Zellhausen lädt ihre Mitglieder herzlich zur diesjährigen Generalversammlung ein, die am Freitag, den 06.10.2023, um 19.00 Uhr (Einlass ab 18:45 Uhr) in der TGZ Turnhalle (Mainflinger Straße 2, 63533 Mainhausen) stattfindet. Gegenstand der Generalversammlung ist unter anderem das Geschäftsjahr 2022, Wahlen, Informationen zum Projekt „Rochade“ und Beitragsanpassungen. Die vollständige Tagesordnung, siehe Einladung.

 

Mit sportlichen Grüßen,

Der Vorstand

 

Die Einladung als PDF zum herunterladen

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Frühjahrsputz der Gemeinde Mainhausen

Hinweis: Neuer Termin: 17. Juni!

Liebe Mitglieder und Freunde des Vereins,

der Frühling steht vor der Tür und das bedeutet, dass es Zeit ist, unsere Gemeinde wieder auf Vordermann zu bringen. Aus diesem Grund möchten wir euch herzlich einladen, gemeinsam mit dem Vorstand der Turngemeinde Zellhausen an der diesjährigen Frühjahrs-Putzaktion der Gemeinde Mainhausen teilzunehmen.

Die Aktion findet am Samstag, den 17. Juni 2023 statt und beginnt um 9:30 Uhr morgens. Treffpunkt ist das Bürgerhaus Zellhausen, von wo aus wir uns gemeinsam auf den Weg machen werden, um die Straßen und Plätze unserer Gemeinde vom Winterdreck und Abfall zu befreien. Ende ist 12:30 Uhr.
In Mainflingen findet die Aktion von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr mit Startpunkt am Parkplatz der TSG Mainflingen statt.

Handschuhe, festes Schuhwerk und ggf. Regenbekleidung bitte mitbringen.

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Präventions- und Schutzkonzept zum Kinderschutz der Turngemeinde 1910 e.V. Zellhausen

1. Positionierung des Vereins 

Sport verbindet und stiftet Gemeinschaft und Miteinander. 

Die Turngemeinde 1910 e.V. Zellhausen bietet ihren Mitgliedern in dieser Gemeinschaft die Möglichkeit, sich sportlich zu betätigen und zwar unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Behinderung, Religionszugehörigkeit und sexueller Orientierung. 

Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf Kinder und Jugendliche im Verein zu richten. Sie genießen während des Aufenthalts auf und in den Sportanlagen die vom Verein genutzt werden, bei vom Verein organisierten Freizeitaktivitäten und bei der Teilnahme von Wettkämpfen unsere besondere Aufmerksamkeit und besonderen Schutz. 

Die körperliche und emotionale Nähe, die im Sport entstehen kann und in keinem anderen Zusammenhang ähnlichen Stellenwert findet, birgt aber auch Gefahren von Gewalt und sexualisierter Übergriffe. Eine Kultur der Aufmerksamkeit und des Handelns Verantwortlicher muss daher dazu beitragen ein Klima zu schaffen, welches Kinder, Jugendliche und Erwachsene schützt. 

Die TGZ spricht sich für einen aktiven Kinderschutz aus. Wir verurteilen jegliche Form von Gewalt auf das Äußerste, unabhängig davon ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist. 

2. Ziele des Präventionskonzeptes 

Mit diesem Präventionskonzept wollen wir für das Thema Kinderschutz intern und extern sensibilisieren. 

Es soll den Kindern und Jugendlichen und ihren Eltern als Instrument dienen, dieses wichtige Thema immer wieder ansprechen zu können und mit dafür zu sorgen, dass eine Atmosphäre der Aufmerksamkeit herrscht. 

Außerdem soll das Konzept als Handlungsanweisung für alle in unserem Verein Tätigen dienen und ihnen Sicherheit im täglichen Umgang geben und die Angst vor unbegründeten Verdächtigungen nehmen. 

Das Konzept verfolgt daher folgende Ziele: 

  • Stärkung der Kinder und Jugendlichen. 
  • Schaffen einer Atmosphäre der Aufmerksamkeit.
  • Schutz der Kinder vor körperlicher, seelischer oder sexualisierter Gewalt. 
  • Handlungssicherheit und Qualifikation für alle im Verein Tätigen.
  • Schaffung klarer Kommunikationsstrukturen und Ansprechpartner:innen. 

3. Umsetzung in der Turngemeinde 1910 e.V. Zellhausen 

Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses 

Alle Personen, die eine ehrenamtliche Tätigkeit im Kinder- und Jugendbereich ausüben, werden vom Vorstand darüber informiert, dass sie zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verpflichtet sind und sie dieses selbst beantragen müssen. Das erweiterte Führungszeugnis wird für Ehrenamtliche gebührenfrei ausgestellt (Anlage 1, siehe PDF). 

Bei der Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis und bei der Speicherung der Daten, werden die Datenschutzbestimmungen beachtet. Demnach wird das erweiterte Führungszeugnis, nur eingesehen, nicht einbehalten. Dieser Vorgang wird vom Vorstand dokumentiert. 

Das erweiterte Führungszeugnis darf bei Vorlage nicht älter als 3 Monate sein und muss alle 5 Jahre wieder neu beantragt und dem Vorstand vorgelegt werden. 

Tätigkeitsausschluss vorbestrafter Personen 

Die Tätigkeit als Übungsleiter:in, Trainer:in etc. endet mit sofortiger Wirkung, wenn: 

  • aus dem erweiterten Führungszeugnis eine Eintragung im Sinne des § 72 a Abs. 1 SGB VIII ersichtlich ist. 
  • die Vorlage des Führungszeugnisses verweigert wird. 
  • sie gegen das vorliegende Konzept und seine Inhalte nachweislich verstoßen haben. 
  • Verhaltensregeln und Verhaltenskodex 

Alle Personen, die eine ehrenamtliche Tätigkeit im Kinder- und Jugendbereich ausüben, unterschreiben den Verhaltenskodex der Sportjugendhessen, gültig für alle Beschäftigen im hessischen Sport (Anlage 2, siehe PDF).

Außerdem verpflichten sich alle Personen folgenden Verhaltensregeln einzuhalten: 

  • keine Einzeltrainings ohne Kontroll- und Zugangsmöglichkeiten für Dritte durch. Bei geplanten Einzeltrainings wird das „Prinzip der offenen Tür“ eingehalten 
  • keine Privatgeschenke an einzelne Kinder oder Jugendliche. 
  • einzelne Kinder werden nicht in den Privatbereich von Übungsleiter:innen mitgenommen. 
  • Übungsleiter:innen duschen und übernachten grundsätzlich getrennt von einzelnen Kindern. Umkleidekabinen werden erst nach Anklopfen und Rückmeldung betreten. 
  • Es werden keine Geheimnisse mit Kindern und Jugendlichen geteilt. 
  • keine körperlichen Kontakte zu Kindern und Jugendlichen (z.B. Techniktraining, Kontrolle, Ermunterung, Trost oder Gratulation) gegen deren Willen. 

Kinderschutzbeauftrage 

Kinderschutzbeauftragten sind Vertrauenspersonen für alle Mitglieder. Die Kinderschutzbeauftragten sind in den Kinder- und Jugendgruppen bekannt. 

Ihre Aufgaben sind: 

  • Ansprechpartner für Betroffene und diejenigen, die etwas beobachten. Sie nehmen Beschwerden entgegen und leiten im Falle eines Verdachts entsprechende Interventionsschritte ein. 
  • koordinieren die Präventionsmaßnahmen im Verein. 
  • sorgen für eine angemessene Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich der Präventionsmaßnahmen. 

Qualifizierung der ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen 

Die Turngemeinde 1910 e.V. Zellhausen bietet ihren ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen die Möglichkeit sich im Bereich Kindeswohl zu informieren und zu qualifizieren. Hierzu bietet der Verein im regelmäßigen Abstand in Kooperation.

mit externen Fachkräften interne Qualifizierungsveranstaltungen ab. Ebenso unterstütz der Verein externe Schulungen und übernimmt nach Absprache die hierfür anfallenden Kosten. 

4. Interventionsleitfaden 

Vorfälle von Gewalt jeglicher Art gegenüber Kindern können auch durch ein vorhandenes Präventionskonzepten nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Daher ist es wichtig bei Verdachtsfällen als Verein so reagieren zu können, dass Gefahrensituationen für Kinder und Jugendliche möglichst schnell unterbunden werden und Verantwortliche ihrer Verantwortung nachkommen. 

Daher wurde ein Handlungsleitfaden entwickelt, der allen Übungsleiter:innen zur Verfügung steht. Darin sind die wichtigsten Schritte, sowie Ansprechpartner aufgeführt (Anlage 3, siehe PDF). 

5. Inkrafttreten 

Die im vorangegangen Präventionskonzept festgelegten Maßnahmen zum Wohl der Kinder und Jugendlichen in der Turngemeinde 1910 e.V. Zellhausen, wurden in der Vorstandssitzung am 29.06.2022 einstimmig beschlossen und sind somit für alle Mitglieder bindend.

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Leitung

Die Turngemeinde wird vom Vorstand und über 40 Übungsleiterinnen und -leitern,
sowie vielen anderen Aktiven gestaltet.

Geschäftsführender Vorstand

  • Jens Breideband
  • Mareike Bauer

Kassenwart

  • Joost Bauer

Vorstand Sport und Spiel

  • Astrid Schmitz
  • Jennifer Hauptmann

Vorstand Organisation

  • Angelika Kunze
  • Ulrike Disser

Jugendleitung

  • Jana Weih

Ehrenvorsitzender

  • Wolfgang Crynen

Ältestenrat

  • Anneliese Hartmann
  • Maria und Hubert Kuhn
  • Dieter Müller 

Die Kontaktdaten findet ihr hier: Kontaktliste

Vereinssatzung

Turngemeinde 1910 e. V. Zellhausen

Satzung

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Name, Rechtsform und Sitz

Die Turngemeinde Zellhausen e.V. (TGZ) ist die Vereinigung ihrer Mitglieder.

Sie wurde im Jahr 1910 gegründet und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Offenbach am Main unter der Nr. VR 4229 eingetragen.

Der Sitz der TGZ ist in 63533 Mainhausen.

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