Neuigkeiten

Stadtradeln 2022

Mainhausen nimmt vom 07. bis 28.05.2022 wieder an der Klima-Bündnis-Kampagne „Stadtradeln“ teil. In diesem Zeitraum können alle, die in Mainhausen leben, arbeiten oder einem Verein angehören, mitmachen und möglichst viele Radkilometer sammeln.

Ihr könnt mitmachen und seid eingeladen unserem Team Turngemeinde 1910 e. V. Zellhausen beizutreten. Wir freuen uns, wenn ihr unser Team verstärkt und unterstützt.

Die Anmeldung findet ihr unter www.stadtradeln.de/mainhausen.

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Sarah Vogel (LG Seligenstadt) will wieder zur Deutschen „Jugendleichtathletin des Jahres“ gewählt werden

Nach einem Jahr Corona-Pause sucht Leichtathletik auch in diesem Jahr Deutschlands Leichtathleten des Jahres in vier Kategorien mit einer Publikumswahl der Fans. Die Stabhochspringerin Sarah Vogel von der LG Seligenstadt will den Titel der Jugendleichtathletin verteidigen, den sie nach dem Sieg beim Europäischen Olympischen Festival in Baku 2019 in der U 18 gewonnen hatte. Die in Groß-Umstadt lebende Athletin, die 2013 bei der LG  mit dem Stabhochsprung begonnen hatte, gehört wieder zu den 10 Nominierten der weiblichen Jugend. Das Fachorgan „Leichtathletik“ hat sie mit Titelbild gewürdigt und beschreibt sie: Sie war eine der großen Überraschungen dieses Sommers. Bei der U20-EM in Tallinn wuchs Sarah Vogel über sich und alle Erwartungen hinaus. Im Stabhochsprung-Finale steigerte die 19-Jährige der LG Seligenstadt ihre Bestleistung um ganze 24 Zentimeter auf 4,30 m. Eine Leistung, die Gold wert war. Im Herbst wurde die Studentin der Biochemie und Deutsche Jugendmeisterin bereits mit dem Preis „Juniorsportlerin 2021“ der Deutschem Sporthilfe ausgezeichnet. Jetzt gilt es, nochmal alle Kräfte für die Wahl zusammenzufassen.
 
Stimmt ab für Sarah Vogel bei www.leichtathletik.de oder an die Postanschrift: Redaktionsbüro Wipperfürth GmbH, Redaktion Leichtathletik, Schanzenstraße 36, Gebäude 31a, 51063 Köln. Die Wahl wird später bestätigt, wenn man gleichzeitig auch eine Leichtathletin (z.B. Mihambo?), einen Leichtathleten (Vetter?) und einen Jugendleichtathleten (Hesse Konietzko?) auswählt.
Teilnahmeschluss ist der 31. Dezember 2021. E-Mail-Eingang bis 23:59 Uhr.  

Corona-Virus! - Aktuelles Präventions- und Eskalationskonzept

Liebe Mitglieder,
liebe Übungsleiterinnen und Übungsleiter


gemäß des aktuellen Präventions- und Eskalationskonzeptes zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV 2 in Hessen gilt ab einer Inzidenz von 35 die 3G-Regel – geimpft, genesen, getestet. D. h. ab dem 6. Lebensjahr haben nur noch Geimpfte, Genesene oder Negativ-Getestete Zutritt zu Innenräumen von Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen.

Gemäß § 3 der CoSchuV und den dazugehörigen Auslegungshinweisen genügt sowohl bei Übungsleitern als auch bei den teilnehmenden Sportlern ein Laien-Selbsttest, sofern vor Ort bei der Testung eine Aufsichtsperson dabei ist. Ein ohne Aufsicht durchgeführter Laien-Selbsttest zu Hause ist nicht ausreichend! Bei schulpflichtigen Kindern ist die Vorlage des Testhefts für Schülerinnen und Schüler mit Eintragung der Lehrkräfte ausreichend.
Diese Regelung tritt für den Landkreis Offenbach ab Donnerstag, den 19.08.2021, in Kraft. Das bedeutet, dass das Training in der Turnhalle, in der Sporthalle und im Bürgerhaus nur noch für Geimpfte, Genesene oder Personen mit einem Negativen Corona-Testergebnis, welcher innerhalb der letzten 24 Stunden gemacht wurde, gestattet ist. Dies gilt neben den Teilnehmern auch für die Übungsleiter!

Der Übungsleiter ist berechtigt und verpflichtet den Impf- oder Genesenstatus bzw. das Testergebnis zu überprüfen. Kann keiner der drei Nachweise erbracht werden, ist eine Teilnahme am Training nicht möglich – ohne Ausnahme.
Darüber hinaus gilt weiterhin das Hygienekonzept. Auch die AHA+L-Regel ist nach wie vor einzuhalten.
In den kommenden Tagen werden wir QR-Codes der Corona Warn-App sowie der luca-App in den Eingangsbereichen Sportstätten aufhängen, um die Kontaktnachverfolgung durch das Gesundheitsamt zu vereinfachen. Es wird gebeten sich ein- und auszuchecken.

Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit sportlichen Grüßen
Der Vorstand

Einladung zur Generalversammlung 2019/2020

Die diesjährige Generalversammlung der Turngemeinde 1910 e.V. Zellhausen findet am Donnerstag, den 02. September 2021 um 18:30 Uhr, in der TGZ Turnhalle (Mainflinger Straße 2, 63533 Mainhausen) statt.

Alle Mitglieder sind herzlich zur Teilnahme eingeladen.

Tagesordnung

  1. Begrüßung und Gedenken der verstorbenen Mitglieder
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
  3. Jahresberichte sowie Aussprache
    1. Bericht des geschäftsführenden Vorstands
    2. Bericht des Ressorts Turnen und Sport
    3. Bericht des Ressorts Organisation
    4. Bericht des Kassenwarts
    5. Bericht der Revisoren
  4. Entlastung des Vorstands
  5. Wahlen
    • Neuwahl des Hauptvorstands
    • Wahl eines Revisors / Ersatzrevisors
  6. Bestätigung der Jugendleiterin

Einwände, Ergänzungen oder Änderungswünsche zur Tagesordnung sind bis zum 30.08.2021 an den Vorstand zu richten.

Hinweis:
Die Versammlung findet unter den zum Versammlungszeitpunkt gültigen Corona-Beschränkungen statt – denken Sie ggf. an Ihren Impf- oder Genesenennachweis bzw. negativen Corona-Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Darüber hinaus ist während der gesamten Veranstaltung eine Mund-Nasen-Schutz (OP- oder FFP2-Maske) zu tragen.

 

Mit sportlichen Grüßen

Der Vorstand

Corona-Virus! - Die Bundesnotbremse und der Sportbetrieb

Da an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Corona-Virus je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) den Schwellenwert von 100 überschritten hat, greift die sogenannte Bundesnotbremse. Die Sportministerkonferenz hat sich am 30.04.2021 mit den Ausführungen des § 28 b Absatz 1 Nr. 6 des Infektionsschutzgesetzes befasst und Auslegungshinweise in Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern verfasst, die für uns verbindlich sind. Grundsätzlich gelten darüber hinaus immer die kommunalen Allgemeinverfügungen, welche auch Regelungen zum Sport sowie Bestimmungen enthalten können, die über die Landes- bzw. Bundesebene noch verschärfend hinausgehen. Zusammengefasst bedeutet dies für den Sportbetrieb der TGZ im Einzelnen:

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Osterferien-Schnitzeljagd für Mainhäuser Familien

Um noch mehr Familien aus Mainhausen in Bewegung zu bringen, startet die TG Zellhausen in den Osterferien von Montag, den 12. April bis Samstag, den 17. April eine sportliche Schnitzeljagd durch Zellhausen. Es müssen verschiedene Stationen in Zellhausen gesucht und dort eine sportliche Aufgabe erledigt werden. Der Weg kann nicht nur zu Fuß, sondern auch mit dem Roller oder dem Fahrrad bewältigt werden. Die Schnitzeljagd richtet sich an alle Mainhäuser jeden Alters. Auch Senioren sind zu dieser Aktion eingeladen. An jeder Station befinden sich zusätzlich Aufgaben, die sitzend absolviert werden können.

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Mittwoch ist Tag der offenen Turnhalle

Am Mittwoch, den 17.02.2021, hat die TGZ zwischen 9:30 und 15:30 Uhr erstmals ihre vereinseigene Turnhalle geöffnet.
Aufgrund der Pandemie müssen leider auch die Kinderturnangebote des Vereins ausfallen.

Umso größer war die Freude der Kinder, als sie in Begleitung eines Elternteils, die ganze Turnhalle für sich alleine hatten, um sich auszutoben. Bisher konnten neun Familien das Kinderturnangebot wahrnehmen. Zwischen den Familien gab es Pausen, um Begegnungen zu vermeiden und vor allem zur Desinfektion der aufgebauten Geräte.

Wir freuen uns den Kindern auf diese Weise ein Kinderturnangebot ermöglichen zu können. Da wir von den Familien sehr positive Rückmeldungen erhalten haben, werden wir unsere Turnhalle ab jetzt jeden Mittwoch öffnen und die Zeiten etwas verlängern, um noch mehr Familien empfangen zu können.

Weitere Informationen bezüglich der offenen Turnhalle und zukünftigen Terminen werden hier zu finden sein.

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Corona-Virus! - Erneute Einstellung des Trainingsbetriebs

Liebe Mitglieder,
liebe Übungsleiterinnen und Übungsleiter,

wie bereits am Donnerstag, den 29.10.2020, von der hessischen Landesregierung verkündet, gilt ab dem 02.11.2020 eine verschärfte Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung. Nach § 2 Abs. 2 S. 1 dieser Verordnung ist der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen mit Ausnahme der Sportausübung allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand untersagt. Dies hat zur Folge, dass der Präsenztrainingsbetrieb der TGZ ab dem 02.11.2020 bis einschließlich zum 30.11.2020 vollständig ruht.
Den ÜbungsleiterInnen wird es freigestellt das Training in anderer Form (bspw. Videotelefonie, Anweisung per Mail, Messenger oder Brief, Video-Plattformen o. ä.) abzuhalten. Dies ist durch die ARAG Sport-Unfallversicherung versichert.

Aktuelle Informationen zum Trainingsbetrieb werden umgehend auf der Homepage der TGZ (www.tg-zellhausen.de) veröffentlicht und an die Übungsleiter kommuniziert.

Wir bedanken uns für das entgegengebrachte Verständnis.

Mit sportlichen Grüßen

 

Der Vorstand