Corona-Virus! - Aktuelles Präventions- und Eskalationskonzept

Liebe Mitglieder,
liebe Übungsleiterinnen und Übungsleiter


gemäß des aktuellen Präventions- und Eskalationskonzeptes zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV 2 in Hessen gilt ab einer Inzidenz von 35 die 3G-Regel – geimpft, genesen, getestet. D. h. ab dem 6. Lebensjahr haben nur noch Geimpfte, Genesene oder Negativ-Getestete Zutritt zu Innenräumen von Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen.

Gemäß § 3 der CoSchuV und den dazugehörigen Auslegungshinweisen genügt sowohl bei Übungsleitern als auch bei den teilnehmenden Sportlern ein Laien-Selbsttest, sofern vor Ort bei der Testung eine Aufsichtsperson dabei ist. Ein ohne Aufsicht durchgeführter Laien-Selbsttest zu Hause ist nicht ausreichend! Bei schulpflichtigen Kindern ist die Vorlage des Testhefts für Schülerinnen und Schüler mit Eintragung der Lehrkräfte ausreichend.
Diese Regelung tritt für den Landkreis Offenbach ab Donnerstag, den 19.08.2021, in Kraft. Das bedeutet, dass das Training in der Turnhalle, in der Sporthalle und im Bürgerhaus nur noch für Geimpfte, Genesene oder Personen mit einem Negativen Corona-Testergebnis, welcher innerhalb der letzten 24 Stunden gemacht wurde, gestattet ist. Dies gilt neben den Teilnehmern auch für die Übungsleiter!

Der Übungsleiter ist berechtigt und verpflichtet den Impf- oder Genesenstatus bzw. das Testergebnis zu überprüfen. Kann keiner der drei Nachweise erbracht werden, ist eine Teilnahme am Training nicht möglich – ohne Ausnahme.
Darüber hinaus gilt weiterhin das Hygienekonzept. Auch die AHA+L-Regel ist nach wie vor einzuhalten.
In den kommenden Tagen werden wir QR-Codes der Corona Warn-App sowie der luca-App in den Eingangsbereichen Sportstätten aufhängen, um die Kontaktnachverfolgung durch das Gesundheitsamt zu vereinfachen. Es wird gebeten sich ein- und auszuchecken.

Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit sportlichen Grüßen
Der Vorstand