Tag des Kinderturnens

Auch in diesem Jahr haben wir uns wieder am bundesweiten Tag des Kinderturnens beteiligt. Dieser wird von der Deutschen Turnerjugend (DTJ) und vom Deutschen Turner-Bund (DTB) seit 2017 immer im November gefeiert, um auf die Relevanz des Kinderturnens, welches die motorischen Grundfähigkeiten und -fertigkeiten fördert, aufmerksam zu machen.
Zu diesem Anlass hatten die Kinder unserer Kinderturngruppen im Alter von drei bis fünf Jahren am 10. November die Möglichkeit das „Das kann ich schon!“-Abzeichen zu absolvieren.
Corona-Virus! - Aktuelles Präventions- und Eskalationskonzept

Liebe Mitglieder,
liebe Übungsleiterinnen und Übungsleiter
gemäß des aktuellen Präventions- und Eskalationskonzeptes zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV 2 in Hessen gilt ab einer Inzidenz von 35 die 3G-Regel – geimpft, genesen, getestet. D. h. ab dem 6. Lebensjahr haben nur noch Geimpfte, Genesene oder Negativ-Getestete Zutritt zu Innenräumen von Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen.
Gemäß § 3 der CoSchuV und den dazugehörigen Auslegungshinweisen genügt sowohl bei Übungsleitern als auch bei den teilnehmenden Sportlern ein Laien-Selbsttest, sofern vor Ort bei der Testung eine Aufsichtsperson dabei ist. Ein ohne Aufsicht durchgeführter Laien-Selbsttest zu Hause ist nicht ausreichend! Bei schulpflichtigen Kindern ist die Vorlage des Testhefts für Schülerinnen und Schüler mit Eintragung der Lehrkräfte ausreichend.
Diese Regelung tritt für den Landkreis Offenbach ab Donnerstag, den 19.08.2021, in Kraft. Das bedeutet, dass das Training in der Turnhalle, in der Sporthalle und im Bürgerhaus nur noch für Geimpfte, Genesene oder Personen mit einem Negativen Corona-Testergebnis, welcher innerhalb der letzten 24 Stunden gemacht wurde, gestattet ist. Dies gilt neben den Teilnehmern auch für die Übungsleiter!
Der Übungsleiter ist berechtigt und verpflichtet den Impf- oder Genesenstatus bzw. das Testergebnis zu überprüfen. Kann keiner der drei Nachweise erbracht werden, ist eine Teilnahme am Training nicht möglich – ohne Ausnahme.
Darüber hinaus gilt weiterhin das Hygienekonzept. Auch die AHA+L-Regel ist nach wie vor einzuhalten.
In den kommenden Tagen werden wir QR-Codes der Corona Warn-App sowie der luca-App in den Eingangsbereichen Sportstätten aufhängen, um die Kontaktnachverfolgung durch das Gesundheitsamt zu vereinfachen. Es wird gebeten sich ein- und auszuchecken.
Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit sportlichen Grüßen
Der Vorstand
Einladung zur Generalversammlung 2019/2020
Die diesjährige Generalversammlung der Turngemeinde 1910 e.V. Zellhausen findet am Donnerstag, den 02. September 2021 um 18:30 Uhr, in der TGZ Turnhalle (Mainflinger Straße 2, 63533 Mainhausen) statt.
Alle Mitglieder sind herzlich zur Teilnahme eingeladen.
Tagesordnung
- Begrüßung und Gedenken der verstorbenen Mitglieder
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
- Jahresberichte sowie Aussprache
- Bericht des geschäftsführenden Vorstands
- Bericht des Ressorts Turnen und Sport
- Bericht des Ressorts Organisation
- Bericht des Kassenwarts
- Bericht der Revisoren
- Entlastung des Vorstands
- Wahlen
- Neuwahl des Hauptvorstands
- Wahl eines Revisors / Ersatzrevisors
- Bestätigung der Jugendleiterin
Einwände, Ergänzungen oder Änderungswünsche zur Tagesordnung sind bis zum 30.08.2021 an den Vorstand zu richten.
Hinweis:
Die Versammlung findet unter den zum Versammlungszeitpunkt gültigen Corona-Beschränkungen statt – denken Sie ggf. an Ihren Impf- oder Genesenennachweis bzw. negativen Corona-Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Darüber hinaus ist während der gesamten Veranstaltung eine Mund-Nasen-Schutz (OP- oder FFP2-Maske) zu tragen.
Mit sportlichen Grüßen
Der Vorstand
Corona-Virus! - Die Bundesnotbremse und der Sportbetrieb
Da an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Corona-Virus je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) den Schwellenwert von 100 überschritten hat, greift die sogenannte Bundesnotbremse. Die Sportministerkonferenz hat sich am 30.04.2021 mit den Ausführungen des § 28 b Absatz 1 Nr. 6 des Infektionsschutzgesetzes befasst und Auslegungshinweise in Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern verfasst, die für uns verbindlich sind. Grundsätzlich gelten darüber hinaus immer die kommunalen Allgemeinverfügungen, welche auch Regelungen zum Sport sowie Bestimmungen enthalten können, die über die Landes- bzw. Bundesebene noch verschärfend hinausgehen. Zusammengefasst bedeutet dies für den Sportbetrieb der TGZ im Einzelnen:
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Osterferien-Schnitzeljagd für Mainhäuser Familien

Um noch mehr Familien aus Mainhausen in Bewegung zu bringen, startet die TG Zellhausen in den Osterferien von Montag, den 12. April bis Samstag, den 17. April eine sportliche Schnitzeljagd durch Zellhausen. Es müssen verschiedene Stationen in Zellhausen gesucht und dort eine sportliche Aufgabe erledigt werden. Der Weg kann nicht nur zu Fuß, sondern auch mit dem Roller oder dem Fahrrad bewältigt werden. Die Schnitzeljagd richtet sich an alle Mainhäuser jeden Alters. Auch Senioren sind zu dieser Aktion eingeladen. An jeder Station befinden sich zusätzlich Aufgaben, die sitzend absolviert werden können.
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Mittwoch ist Tag der offenen Turnhalle

Am Mittwoch, den 17.02.2021, hat die TGZ zwischen 9:30 und 15:30 Uhr erstmals ihre vereinseigene Turnhalle geöffnet.
Aufgrund der Pandemie müssen leider auch die Kinderturnangebote des Vereins ausfallen.
Umso größer war die Freude der Kinder, als sie in Begleitung eines Elternteils, die ganze Turnhalle für sich alleine hatten, um sich auszutoben. Bisher konnten neun Familien das Kinderturnangebot wahrnehmen. Zwischen den Familien gab es Pausen, um Begegnungen zu vermeiden und vor allem zur Desinfektion der aufgebauten Geräte.
Wir freuen uns den Kindern auf diese Weise ein Kinderturnangebot ermöglichen zu können. Da wir von den Familien sehr positive Rückmeldungen erhalten haben, werden wir unsere Turnhalle ab jetzt jeden Mittwoch öffnen und die Zeiten etwas verlängern, um noch mehr Familien empfangen zu können.
Weitere Informationen bezüglich der offenen Turnhalle und zukünftigen Terminen werden hier zu finden sein.
Karate trotz Corona

Ein wahrer Karateka kann überall und zu jeder Zeit trainieren.
Diesen Leitspruch des Großmeisters Kase Ha nahmen sich die Karateka der TG Zellhausen sehr wörtlich zu Herzen. Nachdem das Hallentraining wieder nach einer kurzen Periode der Lockerung aufgrund der verschärften Corona-Beschränkungen zum Erliegen kam, wurden flugs die heimischen Wohnzimmer in Dojos verwandelt und via Zoom unter Anleitung der Trainer Holger Schmitt (3.Dan) und Roland Sickenberger (2.Dan) vor dem Bildschirm weiter trainiert. Zwar ohne leibhaftigen Partner und auf engem Raum, aber viele Karatetechniken und Bewegungsabläufe lassen sich auch auf knapp 3 Quadratmeter Fläche ausführen.
Corona-Virus! - Erneute Einstellung des Trainingsbetriebs
Liebe Mitglieder,
liebe Übungsleiterinnen und Übungsleiter,
wie bereits am Donnerstag, den 29.10.2020, von der hessischen Landesregierung verkündet, gilt ab dem 02.11.2020 eine verschärfte Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung. Nach § 2 Abs. 2 S. 1 dieser Verordnung ist der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen mit Ausnahme der Sportausübung allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand untersagt. Dies hat zur Folge, dass der Präsenztrainingsbetrieb der TGZ ab dem 02.11.2020 bis einschließlich zum 30.11.2020 vollständig ruht.
Den ÜbungsleiterInnen wird es freigestellt das Training in anderer Form (bspw. Videotelefonie, Anweisung per Mail, Messenger oder Brief, Video-Plattformen o. ä.) abzuhalten. Dies ist durch die ARAG Sport-Unfallversicherung versichert.
Aktuelle Informationen zum Trainingsbetrieb werden umgehend auf der Homepage der TGZ (www.tg-zellhausen.de) veröffentlicht und an die Übungsleiter kommuniziert.
Wir bedanken uns für das entgegengebrachte Verständnis.
Mit sportlichen Grüßen
Der Vorstand
Corona-Virus! - Aktualisiertes Hygienekonzept
Ab sofort gibt es ein aktualisiertes Hygienekonzept. Folgende Änderungen findet ihr darin:
- Die Dusch-, Wasch- und Umkleideräume sind wieder geöffnet. Die Personenanzahl ist jeweils auf zwei Personen pro Raum begrenzt.
- Das Kindertraining kann ab Montag, den 17.08.2020, wieder für alle Altersklassen aufgenommen werden. Bitte beim Übungsleiter über die Übungszeiten informieren.
Die maximale Anzahl an Kindern pro Übungsstunde und -leiter ist auf 10 Kinder beschränkt. Darüber hinaus ist eine Teilnahme am Training nur gestattet, wenn die beigefügte Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten ausgefüllt und unterschrieben abgegeben wird. - Auch für die Risikogruppe findet das Training wieder statt.
- Auf dem Beachvolleyballfeld darf maximal vier gegen vier gespielt werden.
- Alle drei Boule-Bahnen sind wieder geöffnet. Es darf maximal im Doublette (2:2) gespielt werden.
- Zuschauer bei Sportwettkämpfen sind wieder erlaubt. Diese müssen sich an die Abstandsregeln halten. Es gilt eine Regelobergrenze von 250 Personen.
- Beim Sport muss der Mindestabstand nicht mehr eingehalten werden.
- Gründliches Händewaschen ist vor dem Training zukünftig ausreichend, statt zwingendes Hände desinfizieren.
Bitte lest euch das Hygienekonzept vollständig, um ein sicheres Training für alle zu gewährleisten.
Hygienekonzept vom 14. August 2020
Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten für das Kindertraining